Stadt Ludwigsburg · Baden-Württemberg
Führerscheinstelle Ludwigsburg
Landratsamt Ludwigsburg – Fahrerlaubnisbehörde
Zuständig: Landkreis Ludwigsburg (Landratsamt, Fahrerlaubnisbehörde). Für Einwohner der Stadt Ludwigsburg ist die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Ludwigsburg zuständig (Kreishaus Ludwigsburg, Außenstellen Besigheim und Vaihingen an der Enz). Anders als in den übrigen Kreisgemeinden kann der Umtauschantrag nicht im Rathaus der Stadt Ludwigsburg gestellt werden. Quelle
Das Wichtigste · Hauptstandort
Nur mit Termin
Adresse
Fahrerlaubnisbehörde im Kreishaus Ludwigsburg
Hindenburgstraße 4071638 Ludwigsburg Auf der Karte zeigen
Öffnungszeiten
Nur mit TerminLaut Behörde: „Nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar“. Feste Öffnungszeiten nennt sie nicht. QuelleKontakt
- Zentrale des Landratsamts+49 7141 144-0
Eine eigene Rufnummer der Fahrerlaubnisbehörde Ludwigsburg ist nicht genannt.
E-Mail: Platzhalter
Alle 3 Standorte
-
Fahrerlaubnisbehörde im Kreishaus Ludwigsburg Hauptstandort
Nur mit Termin
Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg
Nur mit Termin Quelle
-
Außenstelle Besigheim (Kfz und Fahrerlaubnis)
Nur mit Termin
Kronenstraße 1, 74354 Besigheim
Nur mit Termin Quelle
-
Außenstelle Vaihingen (Kfz und Fahrerlaubnis)
Nur mit Termin
Franckstraße 20, 71665 Vaihingen an der Enz
Nur mit Termin Quelle
Gebühren
Gebühren: Platzhalter
Zahlungsarten: Platzhalter
Unterlagen-Checkliste
Führerschein umtauschen Quelle
Gut zu wissen
- Für den Umtausch ist keine persönliche Vorsprache nötig: Antrag mit Kopien und Original-Lichtbild per Post oder in den Briefkasten des Landratsamts Ludwigsburg bzw. der Außenstellen Besigheim und Vaihingen an der Enz
- Einwohner der Stadt Ludwigsburg können den Antrag nicht im Rathaus stellen (in anderen Kreisgemeinden möglich)
- Persönliche Vorsprache nur nach Online-Termin, höchstens vier Wochen im Voraus
- Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei möglich, nicht bei Einwurf in den Briefkasten
Beschriftung des Lichtbilds laut https://www.landkreis-ludwigsburg.de/verkehr-sicherheit-ordnung/auto-kfz/fahrerlaubnisbehoerde/ Abhaken hilft beim Packen; gespeichert wird nur in Ihrem Browser.
Ausführlich: Führerschein umtauschen
Häufige Fragen zur Führerscheinstelle Ludwigsburg
Wo ist die Führerscheinstelle Ludwigsburg?
Die Führerscheinstelle Ludwigsburg finden Sie unter der Adresse Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg. Insgesamt nennt die Behörde 3 Standorte; alle stehen auf dieser Seite. Zuständig ist Landkreis Ludwigsburg (Landratsamt, Fahrerlaubnisbehörde).
Quelle: www.landkreis-ludwigsburg.de/verkehr-sicherheit-ordnung/aut…
Wann hat die Führerscheinstelle Ludwigsburg geöffnet?
Feste Öffnungszeiten nennt die Behörde nicht. Laut ihrer Seite: „Nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar“. Bitte vorher einen Termin vereinbaren.
Quelle: www.landkreis-ludwigsburg.de/verkehr-sicherheit-ordnung/aut…
Wie bekomme ich einen Termin bei der Führerscheinstelle Ludwigsburg?
Termine vergibt die Behörde über ihre offizielle Online-Terminbuchung; der Link steht oben auf dieser Seite unter „Termin buchen“.
Quelle: www.landkreis-ludwigsburg.de/verkehr-sicherheit-ordnung/aut…
Quellen und Stand
Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/verkehr-sicherheit-ordnung/auto-kfz/fahrerlaubnisbehoerde/
Alle 3 Quellen
- https://www.landkreis-ludwigsburg.de/verkehr-sicherheit-ordnung/auto-kfz/fahrerlaubnisbehoerde/ Bezeichnung, Terminbuchung, Telefon, Hinweise, Adresse · abgerufen 20.10.2026
- https://www.landkreis-ludwigsburg.de/verkehr-sicherheit-ordnung/auto-kfz/fahrerlaubnisbehoerde/umtausch-des-fahrerlaubnisdokuments/ Zuständigkeit, Unterlagen, Standort · abgerufen 20.10.2026
- https://www.landkreis-ludwigsburg.de/verkehr-sicherheit-ordnung/auto-kfz/kfz-zulassungsbehoerde/kontakte/ Standort, Adresse, Telefon · abgerufen 20.10.2026
Noch nicht belegt (als Platzhalter markiert): Online-Dienst, E-Mail, Gebühren, Zahlung, Öffnungszeiten, Öffnungszeiten (Standort 2), Öffnungszeiten (Standort 3).
Kein offizielles Angebot der Behörde. kfzwegweiser ist ein unabhängiges Informationsportal; verbindlich sind die Angaben der zuständigen Stelle.