Ratgeber

Wunschkennzeichen reservieren: Ablauf und Kosten

Kurz gesagt

Ein Wunschkennzeichen reservieren Sie in der Regel online bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts. Laut GebOSt kostet die Reservierung 2,60 Euro je Erkennungsnummer, für die Zuteilung als Wunschkennzeichen kommen 10,20 Euro hinzu. Wie lange die Reservierung gilt und welche Kombinationen gesperrt sind, legt jede Zulassungsbehörde selbst fest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen des Bezirks und einer Erkennungsnummer aus ein bis zwei Buchstaben und einer Zahl bis 9999.
  • Reservierung: 2,60 Euro je Erkennungsnummer, Wunschkennzeichen zusätzlich 10,20 Euro (GebOSt Nr. 230).
  • Die Reservierungsdauer ist örtlich verschieden, in Berlin zum Beispiel 3 Monate, in Essen 90 Tage.
  • Umlaute sind ausgeschlossen, Kombinationen dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
  • Bei der Zulassung legen Sie die Reservierungsbestätigung vor.

Ein Wunschkennzeichen ist eine Erkennungsnummer, die Sie selbst aussuchen. Sie reservieren die Kombination vorab bei der Zulassungsstelle und lösen sie bei der Zulassung ein. Dieser Ratgeber erklärt den Aufbau des Kennzeichens, den Ablauf der Reservierung und die bundesweit geltenden Gebühren. Örtliche Regeln finden Sie auf den Seiten Ihrer Stadt, etwa über die Zulassungsstelle in der Nähe.

So ist ein Kennzeichen aufgebaut

Ein Kennzeichen besteht aus zwei Teilen. Das sagt § 9 Abs. 1 FZV:

  • Unterscheidungszeichen: ein bis drei Buchstaben für den Verwaltungsbezirk, zum Beispiel „B“ für Berlin oder „E“ für Essen.
  • Erkennungsnummer: eine fahrzeugbezogene Kombination aus Buchstaben und Zahl.

Das Unterscheidungszeichen können Sie nicht frei wählen. Es hängt vom Zulassungsbezirk ab. Ihren Wunsch äußern Sie also nur für die Erkennungsnummer. Nach § 9 Abs. 1 FZV ist Ihnen das vorgesehene Kennzeichen auf Verlangen vor der Zuteilung mitzuteilen.

Welche Buchstaben und Zahlen möglich sind

Die Erkennungsnummer besteht laut Anlage 1 FZV aus einem oder zwei Buchstaben und einer Zahl. Die Zahl reicht von 1 bis 9999. Mögliche Gruppen sind:

  • ein Buchstabe mit 1 bis 999 oder 1000 bis 9999
  • zwei Buchstaben mit 1 bis 99, 100 bis 999 oder 1000 bis 9999

Alle Buchstaben sind zulässig, mit Ausnahme der Umlaute Ä, Ö und Ü (Anlage 1 FZV).

Welche Gruppen eine Zulassungsbehörde für welche Fahrzeugart vergibt, ist örtlich geregelt. Die Zulassungsbehörde Berlin vergibt für Pkw zum Beispiel einen Buchstaben mit vier Ziffern, zwei Buchstaben mit drei Ziffern oder zwei Buchstaben mit vier Ziffern. Für Motorräder sind dort auch kürzere Kombinationen möglich (Service-Portal Berlin).

Wunschkennzeichen online reservieren

Viele Zulassungsbehörden bieten eine Online-Reservierung an. Der Ablauf ist ähnlich:

  1. Rufen Sie die Seite Ihrer Zulassungsstelle auf. Den Link finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite, zum Beispiel Zulassungsstelle Berlin oder Zulassungsstelle Essen.
  2. Prüfen Sie, ob Ihre Wunschkombination frei ist.
  3. Geben Sie die Daten des künftigen Halters genau an. Das Kennzeichen wird nur der Person oder Firma zugeteilt, auf die die Reservierung lautet.
  4. Speichern oder drucken Sie die Reservierungsbestätigung.

So beschreiben es die Zulassungsbehörden in Berlin und Essen. In Essen ist die Reservierung auch persönlich bei der Zulassungsbehörde möglich. Berlin nennt für die Reservierung selbst keine Voraussetzungen und keine Unterlagen.

Die Zahl der Reservierungen ist begrenzt. In Berlin sind höchstens fünf Wunschkennzeichen je Person oder Firma reservierbar (Service-Portal Berlin). Essen kann Reservierungen löschen, wenn es mehr als drei sind (Stadt Essen).

Was kostet ein Wunschkennzeichen?

Die Gebühren regelt bundesweit die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Nach Nr. 230 der Anlage GebOSt gilt:

  • Vorwegzuteilung oder Reservierung einer Erkennungsnummer: 2,60 Euro je Erkennungsnummer
  • bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens: zusätzlich 10,20 Euro

Auch ohne vorherige Reservierung kostet ein Wunschkennzeichen extra. Die Zulassungsgebühren nach den Nummern 221.1, 221.1.1, 221.2, 221.2.1, 221.10 und 221.10.1 erhöhen sich dann um 10,20 Euro (Anlage GebOSt).

Die Gebühr für die Reservierung kommt zur Zulassungsgebühr hinzu. Eine Zulassung vor Ort kostet nach Nr. 221.1 der GebOSt 30,00 Euro, eine internetbasierte Zulassung nach Nr. 221.1.1 12,80 Euro (Anlage GebOSt). Die Kennzeichenschilder sind nicht enthalten. Sie kaufen sie bei einem Schilderhersteller.

In Berlin werden die Gebühren erst bei der Zulassung erhoben (Service-Portal Berlin). In Essen fällt keine Gebühr an, wenn die Reservierung nicht genutzt wird (Stadt Essen). Wie Ihre Behörde das handhabt, steht unter „Gebühren Ihrer Stadt“ auf der Stadtseite.

Wie lange gilt die Reservierung?

Eine bundesweit einheitliche Frist für Wunschkennzeichen gibt es nicht. Jede Zulassungsbehörde legt die Dauer selbst fest. Zwei Beispiele:

  • Berlin: 3 Monate, eine Verlängerung ist nicht vorgesehen (Service-Portal Berlin).
  • Essen: 90 Tage, keine Verlängerung. Nach Ablauf wird die Kombination automatisch freigegeben und kann erneut reserviert werden (Stadt Essen).

Planen Sie die Zulassung so, dass sie in diese Frist fällt. Die Dauer für Ihren Ort finden Sie auf der Stadtseite, etwa für Hamburg, München oder Köln.

Gesperrte und eingeschränkte Kombinationen

Bundesrechtlich gilt: Zeichenkombinationen dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen (§ 9 Abs. 1 FZV). Eine bundesweite Liste gesperrter Kombinationen enthält die FZV nicht.

Die Zulassungsbehörden konkretisieren das. In Berlin sind die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA, SS, SD und IS nicht verfügbar. Ein Kennzeichen darf dort höchstens acht Zeichen haben. Mitgezählt werden das „B“, ein Saisonzeitraum und das „H“ oder „E“. Kurze Kombinationen wie „B-A 99“ gibt es nur bei der Vorführung des Fahrzeugs, nicht online (Service-Portal Berlin).

In Essen können Kombinationen mit weniger als fünf Stellen, das „E“ eingerechnet, nur persönlich reserviert werden (Stadt Essen).

Einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Kombination gibt es nicht. Darauf weisen Berlin und Essen ausdrücklich hin. Reservierte Kennzeichen dürfen dort auch nicht an Dritte weitergegeben werden. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Stelle.

Bisheriges Kennzeichen nach der Abmeldung behalten

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden, können Sie das bisherige Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung reservieren lassen. Nach § 16 Abs. 1 FZV gilt diese Reservierung längstens zwölf Monate, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie erhalten eine schriftliche oder elektronische Bestätigung.

Für die Wiederzulassung mit einem so reservierten Kennzeichen sieht die GebOSt eigene Gebühren vor: 23,00 Euro vor Ort nach Nr. 221.6 und 10,60 Euro online nach Nr. 221.7 (Anlage GebOSt). Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber Auto abmelden.

Wunschkennzeichen bei der Zulassung einlösen

Das reservierte Kennzeichen wird bei der Zulassung zugeteilt. Bringen Sie die Reservierungsbestätigung mit. In Berlin ist der Ausdruck der Bestätigung für die Zuteilung erforderlich (Service-Portal Berlin). In Essen können Sie das reservierte Kennzeichen alternativ auf dem Antrag eintragen (Stadt Essen).

Ein Wunschkennzeichen ist bei mehreren Anlässen möglich:

Prüfen Sie vor dem Termin, ob die Reservierung noch gültig ist. Die Schilder lassen Sie erst prägen, wenn die Kombination feststeht.

Zulassungsstelle in Ihrer Stadt

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Häufige Fragen

Was kostet die Reservierung eines Wunschkennzeichens?

Nach Nr. 230 der GebOSt kostet die Reservierung 2,60 Euro je Erkennungsnummer. Bei Zuteilung als Wunschkennzeichen erhöht sich die Gebühr um 10,20 Euro.

Wie lange bleibt ein Wunschkennzeichen reserviert?

Das regelt jede Zulassungsbehörde selbst. In Berlin gilt die Reservierung 3 Monate, in Essen 90 Tage, verlängern lässt sie sich dort jeweils nicht.

Habe ich einen Anspruch auf eine bestimmte Kombination?

Nein. Die Zulassungsbehörde Berlin weist zum Beispiel ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung besteht.

Darf ich ein reserviertes Kennzeichen an eine andere Person weitergeben?

Nein. Berlin und Essen teilen das Kennzeichen nur der Person oder Firma zu, auf die die Reservierung lautet.

Kann ich mein altes Kennzeichen nach der Abmeldung behalten?

Ja, nach § 16 Abs. 1 FZV können Sie es für eine spätere Wiederzulassung reservieren lassen, längstens zwölf Monate ab dem Tag der Außerbetriebsetzung.

Quellen und Stand

Stand: 19.10.2026

  1. § 9 FZV – Zuteilung von Kennzeichen · abgerufen 19.10.2026
  2. Anlage 1 FZV – Zuteilung der Erkennungsnummern · abgerufen 19.10.2026
  3. § 16 FZV – Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung · abgerufen 19.10.2026
  4. Anlage GebOSt – Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr · abgerufen 19.10.2026
  5. Service-Portal Berlin: Kraftfahrzeugkennzeichen reservieren · abgerufen 19.10.2026
  6. Stadt Essen: Kennzeichen reservieren · abgerufen 19.10.2026

Keine Rechtsberatung. Dieser Ratgeber fasst die genannten Quellen zusammen. Verbindlich sind die Angaben der zuständigen Behörde; im Einzelfall entscheidet sie.