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Führerschein-Umtausch-Rechner

Alte Führerscheine müssen gestaffelt gegen den EU-Kartenführerschein getauscht werden. Wählen Sie Ihre Führerscheinart und geben Sie das Jahr ein.

Frist berechnen

1. Welchen Führerschein haben Sie?
2. Jahr eingeben

Ihr Ergebnis

Art wählen und Jahr eingeben.

Umtausch beantragen bei der Führerscheinstelle Ihrer Stadt:

B Berlin HH Hamburg M München K Köln F Frankfurt am Main D Düsseldorf S Stuttgart L Leipzig Alle Städte

Alle Fristen im Überblick

Papierführerschein, ausgestellt bis 31.12.1998
GeburtsjahrUmtausch bis
vor 195319.01.2033
1953 bis 195819.07.2022
1959 bis 196419.01.2023
1965 bis 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025
Kartenführerschein, ausgestellt 01.01.1999 bis 18.01.2013
AusstellungsjahrUmtausch bis
1999 bis 200119.01.2026
2002 bis 200419.01.2027
2005 bis 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 bis 18. Januar 201319.01.2033

Wer vor 1953 geboren ist, muss bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr. Führerscheine ab dem 19.01.2013 sind 15 Jahre gültig (§ 24a Abs. 1 FeV). Danach wird ein neues Dokument ausgestellt; die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen.

Gut zu wissen

Frist verpasst?
Nach Ablauf der Frist ist der alte Führerschein als Dokument ungültig, die Fahrerlaubnis bleibt bestehen (BMV). Platzhalter: Ein Verwarnungsgeld speziell für den verpassten Umtausch ist offiziell nicht ausdrücklich belegt.
Gebühr
26,50 €: 25,50 € (GebOSt Nr. 202.5) plus 1,00 € (Nr. 126.2); bei Direktversand durch die Bundesdruckerei ggf. zusätzlich 6,50 €.
Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Alter Führerschein im Original

Quellen und Stand

Stand: 19.10.2026 · Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8e.html

Die FAQ-Liste auf bmv.de nennt für die Geburtsjahre 1953–1958 den 19.01.2022 und für 1959–1964 den 19.07.2023. Der Verordnungstext (Anlage 8e FeV) nennt 19.07.2022 bzw. 19.01.2023; der Rechner nutzt den Verordnungstext.

Kein offizielles Angebot der Behörde. Der Rechner ersetzt keine Auskunft der Führerscheinstelle und speichert keine Eingaben.