ASL

Kfz-Kennzeichen · Sachsen-Anhalt

Kennzeichen ASL: Salzlandkreis

Autos mit ASL auf dem Schild sind im Zulassungsbezirk Salzlandkreis (Sachsen-Anhalt) gemeldet. Für diesen Bezirk sind laut KBA 5 Unterscheidungszeichen festgelegt: ASL, BBG, SBK, SFT und SLK. Im Bezirk leben 180.771 Menschen (Destatis, Stand 31.12.2024).

ASL auf einen Blick

Kürzel
ASL
Verwaltungsbezirk
Salzlandkreis
Art
Landkreis
KBA-Eintrag
Salzlandkreis
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Geschichte des Kürzels ASL

Das Land Sachsen-Anhalt hat 2012 beantragt, ASL als Altkennzeichen des früheren Bezirks Aschersleben-Staßfurt wieder einzuführen; laut KBA-Liste ist ASL heute ein festgelegtes Unterscheidungszeichen. Möglich macht das die Kennzeichenliberalisierung: Seit dem 1. November 2012 können die Länder alte Kürzel beim Bundesministerium für Verkehr wieder beantragen.

„Kennzeichen, die wieder eingeführt werden sollen … ASL Aschersleben-Staßfurt Salzland“

Amtliche Quelle: presse.sachsen-anhalt.de

Zulassungsstelle für ASL

  • Zulassungsbehörde des Salzlandkreises. Adresse, Öffnungszeiten und Termine nennt die offizielle Website des Salzlandkreises: salzlandkreis.de

Für ASL haben wir noch keine eigene Seite mit Adresse und Öffnungszeiten. Darum nennen wir hier nur die zuständige Behörde und keine geschätzten Angaben.

ASL

Wunschkennzeichen mit ASL

Wunschkennzeichen mit ASL vergibt die Zulassungsbehörde des Salzlandkreises. Ob eine Online-Reservierung möglich ist, steht auf deren Website.

Ratgeber: So reservieren Sie ein Wunschkennzeichen mit ASL

Weitere Kürzel im Bezirk von ASL

Kennzeichen in der Nähe von ASL

Entfernung von ASL aus gemessen zwischen den Mittelpunkten der Bezirke, berechnet aus Postleitzahl-Koordinaten (GeoNames, CC BY 4.0).

Weitere Kürzel in Sachsen-Anhalt

ASL ist eines von 52 Unterscheidungszeichen in Sachsen-Anhalt: alle anzeigen

Quelle für ASL

ASL laut Liste der Unterscheidungszeichen des Kraftfahrt-Bundesamts, Stand 16.04.2026, abgerufen 20.10.2026: kba.de. Bundesland und Einwohner für ASL: Destatis, Stand 31.12.2024.