KAR

Kfz-Kennzeichen · Bayern · aufgehoben

Kennzeichen KAR: Main-Spessart in Karlstadt

KAR ist laut KBA (Stand 16.04.2026) ein aufgehobenes Unterscheidungszeichen. Es stand für Main-Spessart in Karlstadt. Neue Kennzeichen mit KAR werden danach nicht mehr ausgegeben; vorhandene dürfen laut § 9 Abs. 3 FZV bis zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs weitergeführt werden. Abgewickelt wird KAR heute von der Zulassungsbehörde des Landkreises Main-Spessart.

KAR auf einen Blick

Kürzel
KAR
Früherer Bezirk
Main-Spessart in Karlstadt
Abwicklung
Main-Spessart
Status
aufgehoben, wird nicht neu vergeben (Stand laut KBA, 16.04.2026)
Bundesland
Bayern

Wer KAR-Kennzeichen heute abwickelt

  • Zulassungsbehörde des Landkreises Main-Spessart. Adresse, Öffnungszeiten und Termine nennt die offizielle Website des Landkreises Main-Spessart: main-spessart.de

Für KAR haben wir noch keine eigene Seite mit Adresse und Öffnungszeiten. Darum nennen wir hier nur die zuständige Behörde und keine geschätzten Angaben.

KAR

Wunschkennzeichen mit KAR

Mit KAR gibt es keine neuen Kennzeichen, auch keine Wunschkennzeichen. Wer im früheren Bezirk Main-Spessart in Karlstadt ein Auto zulässt, bekommt ein aktuelles Kürzel wie MSP.

Ratgeber: So reservieren Sie ein Wunschkennzeichen mit KAR

Weitere Kürzel im heutigen Bezirk von KAR

Kennzeichen in der Nähe von KAR

  • Stadt Würzburg ca. 29 kmWÜ
  • Landkreis Aschaffenburg ca. 31 kmABALZ
  • Landkreis Würzburg ca. 32 kmOCHWÜ
  • Stadt Aschaffenburg ca. 35 kmAB
  • Landkreis Miltenberg ca. 36 kmMILOBB
  • Landkreis Bad Kissingen ca. 38 kmBRKHABKG

Entfernung von KAR aus gemessen zwischen den Mittelpunkten der Bezirke, berechnet aus Postleitzahl-Koordinaten (GeoNames, CC BY 4.0).

Weitere Kürzel in Bayern

KAR ist eines von 151 Unterscheidungszeichen in Bayern: alle anzeigen

Quelle für KAR

KAR laut Liste der Unterscheidungszeichen des Kraftfahrt-Bundesamts, Stand 16.04.2026, abgerufen 20.10.2026: kba.de (aufgehobene Zeichen: KBA-Faltblatt). Bundesland und Einwohner für KAR: Destatis, Stand 31.12.2024.