Stadt Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen
Zulassungsstelle Gelsenkirchen
Fahrzeug-Zulassungsstelle (Referat 33 – Bürgerservice, Zulassungsbehörde)
Das Wichtigste
Jetzt geschlossen · öffnet morgen um 07:30 Uhr · nur mit Termin
Adresse
Wildenbruchstraße 1045875 Gelsenkirchen
Dienstgebäude Landeszentralbank; Aufzug und barrierefreie Toiletten vorhanden
Auf der Karte zeigenÖffnungszeiten
| Montag | 07:30–15:30 |
|---|---|
| Dienstag | 07:30–15:30 |
| Mittwoch | 07:30–15:30 |
| Donnerstag | 07:30–17:00 |
| Freitag | 07:30–12:00 |
| Samstag | geschlossen |
| Sonntag | geschlossen |
Gebühren
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| NeuzulassungGrundgebühr zzgl. weiterer Gebühren (z. B. technische Änderungen, Feinstaubplakette, Wunschkennzeichen); Schilder extra | 30 € |
| Umschreibung, Fahrzeug bereits in Gelsenkirchen zugelassenGrundgebühr zzgl. weiterer Gebühren; Schilder extra | ca. 25 € |
| Umschreibung, Fahrzeug von außerhalbGrundgebühr zzgl. weiterer Gebühren; Schilder extra | 30 € |
| Abmeldung (Außerbetriebsetzung)ohne Reservierung | 17,40 € |
| Kennzeichen-Reservierung für Wiederzulassungzusätzlich zur Abmeldung | 2,60 € |
| Freischaltung des alten Kennzeichenszusätzlich zur Abmeldung | 12,80 € |
Gebühren können im Einzelfall abweichen.
Zahlung: Seit 1. Juli 2026 nur bargeldlos: EC-, Debit- und Kreditkarte; keine Barzahlung.
Unterlagen-Checkliste
Auto anmelden (Neuzulassung) Quelle
Umschreibung (Halterwechsel, Gebrauchtwagen) Quelle
Auto abmelden (Außerbetriebsetzung) Quelle
Gut zu wissen
- Für alle Vorsprachen ist ein Termin nötig; ohne Termin wird das Anliegen nicht bearbeitet.
- Termine werden eine Woche im Voraus vergeben; weitere Tagestermine täglich ab 7:30 Uhr online und telefonisch.
- Ausfuhrkennzeichen nur Mo–Do bis 11 Uhr und Fr bis 9:30 Uhr buchbar.
- In dringenden Fällen (z. B. Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen oder Papieren) per E-Mail an fahrzeugzulassungen@gelsenkirchen.de wenden.
- Händler und Zulassungsdienste erhalten keine Termine, sondern geben Unterlagen bis 9 Uhr am Händlerschalter (1. OG, Zimmer 1.06) ab.
- Kennzeichenschilder gibt es in und rund um die Zulassungsstelle.
- i-Kfz ist zurzeit aus technischen Gründen nicht möglich (voraussichtlich wieder im 4. Quartal 2026).
Alle Unterlagen grundsätzlich im Original (https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/547-anmeldung-ummeldung-eines-fahrzeugs-das-schon-in-gelsenkirchen-zugelassen-ist). Abhaken hilft beim Packen; gespeichert wird nur in Ihrem Browser.
Ausführlich: Auto anmelden · Auto ummelden · Auto abmelden · Online-Zulassung (i-Kfz)
Kennzeichen-Kürzel: GE
Fahrzeuge, die hier zugelassen werden, erhalten das Unterscheidungszeichen „GE“.
Wunschkennzeichen reservierenHäufige Fragen zur Zulassungsstelle Gelsenkirchen
Wo ist die Zulassungsstelle Gelsenkirchen?
Die Zulassungsstelle Gelsenkirchen finden Sie unter der Adresse Wildenbruchstraße 10, 45875 Gelsenkirchen (Dienstgebäude Landeszentralbank; Aufzug und barrierefreie Toiletten vorhanden).
Quelle: www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/546-anmeldung-…
Wann hat die Zulassungsstelle Gelsenkirchen geöffnet?
Öffnungszeiten laut Behörde: Mo–Mi 07:30–15:30 · Do 07:30–17:00 · Fr 07:30–12:00. Hinweis: Nur mit Termin.
Quelle: www.gelsenkirchen.de/de/infrastruktur/verkehr/rund_ums_auto…
Wie bekomme ich einen Termin bei der Zulassungsstelle Gelsenkirchen?
Termine vergibt die Behörde über ihre offizielle Online-Terminbuchung; der Link steht oben auf dieser Seite unter „Termin buchen“.
Quelle: www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/onlinedienste/…
Was kostet die Zulassung in Gelsenkirchen?
Laut Behörde: Neuzulassung: 30,00 €; Umschreibung, Fahrzeug bereits in Gelsenkirchen zugelassen: ca. 25 €; Umschreibung, Fahrzeug von außerhalb: 30,00 €. Alle Gebühren stehen in der Tabelle auf dieser Seite.
Quelle: www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/546-anmeldung-…
Kann ich die Zulassung in Gelsenkirchen online erledigen?
Ja, die Behörde bietet einen Online-Dienst an: „Online-Zulassung (i-Kfz)“. Der Link steht oben auf dieser Seite.
Quelle: www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/546-anmeldung-…
Kann ich in Gelsenkirchen ohne Termin zur Zulassungsstelle?
Nein. Die Zulassungsstelle bearbeitet nur Anliegen mit vorheriger Terminvereinbarung, online oder über die Hotline 0209/169-9595. Tagestermine werden täglich ab 7:30 Uhr freigegeben.
Quelle: www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/onlinedienste/…
Kann ich bei der Zulassungsstelle Gelsenkirchen bar bezahlen?
Nein, seit dem 1. Juli 2026 nur noch bargeldlos mit EC-, Debit- oder Kreditkarte.
Quelle: www.gelsenkirchen.de/de/infrastruktur/verkehr/rund_ums_auto…
Funktioniert die Online-Zulassung (i-Kfz) in Gelsenkirchen?
Zurzeit nicht: Aus technischen Gründen ist i-Kfz bei der Zulassungsstelle Gelsenkirchen nicht möglich. Für Privatkunden wird die Wiederaufnahme voraussichtlich im 4. Quartal 2026 erwartet.
Quelle: www.gelsenkirchen.de/de/infrastruktur/verkehr/rund_ums_auto…
Was kostet die Abmeldung in Gelsenkirchen?
17,40 €. Eine Reservierung des Kennzeichens für eine Wiederzulassung kostet 2,60 € extra, die Freischaltung des alten Kennzeichens 12,80 €.
Quelle: www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/871-abmeldung-…
Quellen und Stand
Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.gelsenkirchen.de/de/infrastruktur/verkehr/rund_ums_auto/fahrzeug-zulassungsstelle.aspx
Alle 4 Quellen
- https://www.gelsenkirchen.de/de/infrastruktur/verkehr/rund_ums_auto/fahrzeug-zulassungsstelle.aspx Bezeichnung, Telefon, Zahlung, Hinweise, FAQ, Standort, Öffnungszeiten · abgerufen 20.10.2026
- https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/546-anmeldung-zulassung-eines-neufahrzeugs Online-Dienst, Gebühren, Unterlagen, Wunschkennzeichen, Adresse, Gebäude/Etage · abgerufen 20.10.2026
- https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/onlinedienste/terminvergabe_fahrzeug-zulassungsstelle.aspx Terminbuchung, E-Mail · abgerufen 20.10.2026
- https://www.kba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Presse/kfz_kennzeichenliste_faltblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=8 Kennzeichen-Kürzel · abgerufen 20.10.2026
Kein offizielles Angebot der Behörde. kfzwegweiser ist ein unabhängiges Informationsportal; verbindlich sind die Angaben der zuständigen Stelle.