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Stadt Worms · Rheinland-Pfalz

Zulassungsstelle Worms

Stadtverwaltung Worms – Kfz-Zulassungsstelle (Abteilung 3.11 Bürgerservicebüro, Pass- und Meldewesen und Zulassungswesen)

Das Wichtigste

Jetzt geschlossen · öffnet morgen um 07:15 Uhr · nur mit Termin

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Zulassungsstelle Worms
Montag07:15–12:00, 13:00–16:00
Dienstag07:15–12:00, 13:00–16:00
Mittwoch07:15–12:00, 13:00–16:00
Donnerstag07:15–12:00, 13:00–16:00
Freitag07:15–12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Kontakt

Zentrale/Callcenter der Stadtverwaltung, auch Hotline Terminvereinbarung.

E-Mail: Platzhalter

Gebühren

LeistungGebühr
Abmeldung vor Ort 17,40 €

Für Neuzulassung verweist die Stadt auf eine Preisliste unter 'Downloads', die auf der Seite nicht verlinkt ist (https://www.worms.de/neu-de/buergerservice/dienstleistung.php?id=u0q656ef1c23e1930.84743252); für Umschreibungen werden die Gebühren nach GebOSt am Ende des Vorgangs errechnet (https://www.worms.de/neu-de/buergerservice/dienstleistung.php?id=t856582f16bd04ef4.04328239). Laut Übersichtsseite erhöhen sich die Gebühren für Kfz-Dienste ab 01.01.2026 (https://www.worms.de/neu-de/buergerservice/dienstleistung.php?id=59fad91fe47e06.04139534).

Zahlung: Vor Ort: EC-Karte oder Debitkarte, bar.

Unterlagen-Checkliste

Neuzulassung (Fahrzeug aus Deutschland) Quelle

Umschreibung von außerhalb nach Worms Quelle

Fahrzeug abmelden Quelle

Gut zu wissen

  • Vorsprache in der Zulassungsstelle nur mit Terminvereinbarung
  • Abmeldung aller Fahrzeuge möglich, auch nicht in Worms gemeldeter
  • Beim Umzug nach Worms kann das bisherige Kennzeichen behalten werden (eVB trotzdem nötig)
  • Gebühren für Kfz-Dienste seit 01.01.2026 erhöht

Abhaken hilft beim Packen; gespeichert wird nur in Ihrem Browser.

Ausführlich: Auto anmelden · Auto ummelden · Auto abmelden · Online-Zulassung (i-Kfz)

WO

Kennzeichen-Kürzel: WO

Fahrzeuge, die hier zugelassen werden, erhalten das Unterscheidungszeichen „WO“.

WO Kennzeichen WO

Wunschkennzeichen reservieren

Ratgeber: Wunschkennzeichen reservieren

Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Worms

Wo ist die Zulassungsstelle Worms?

Die Zulassungsstelle Worms finden Sie unter der Adresse Folzstraße 5, 67547 Worms.

Quelle: www.worms.de/neu-de/buergerservice/dienstleistung.php?id=59…

Wann hat die Zulassungsstelle Worms geöffnet?

Öffnungszeiten laut Behörde: Mo–Do 07:15–12:00, 13:00–16:00 · Fr 07:15–12:00. Hinweis: Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich.

Quelle: www.worms.de/neu-de/buergerservice/dienstleistung.php?id=59…

Wie bekomme ich einen Termin bei der Zulassungsstelle Worms?

Termine vergibt die Behörde über ihre offizielle Online-Terminbuchung; der Link steht oben auf dieser Seite unter „Termin buchen“.

Quelle: www.worms.de/neu-de/buergerservice/dienstleistung.php?id=59…

Was kostet die Zulassung in Worms?

Laut Behörde: Abmeldung vor Ort: 17,40 €. Alle Gebühren stehen in der Tabelle auf dieser Seite.

Quelle: www.worms.de/neu-de/buergerservice/dienstleistung.php?id=jq…

Kann ich die Zulassung in Worms online erledigen?

Ja, die Behörde bietet einen Online-Dienst an: „Kfz online zulassen (Neuzulassung, Umschreibung, Adressänderung)“. Der Link steht oben auf dieser Seite.

Quelle: www.worms.de/neu-de/buergerservice/dienstleistung.php?id=59…

Wo ist die Zulassungsstelle in Worms?

Im Bürgerrathaus, Folzstraße 5 (Hauptstelle des Bürgerservicebüros). Die übrigen Standorte des Bürgerservicebüros bieten keine Kfz-Zulassung.

Quelle: www.worms.de/neu-de/buergerservice/termin-anmeldung/

Kann ich in Worms auch ein auswärtiges Fahrzeug abmelden?

Ja, die Abmeldung ist für alle Fahrzeuge möglich, auch für nicht in Worms gemeldete. Sie kostet vor Ort 17,40 €.

Quelle: www.worms.de/neu-de/buergerservice/dienstleistung.php?id=jq…

Quellen und Stand

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.worms.de/neu-de/buergerservice/dienstleistung.php?id=59fad91fe47e06.04139534

Alle 4 Quellen

Noch nicht belegt (als Platzhalter markiert): E-Mail.

Kein offizielles Angebot der Behörde. kfzwegweiser ist ein unabhängiges Informationsportal; verbindlich sind die Angaben der zuständigen Stelle.